Startseite

Übersicht

 

Feuerwehreinsatz - kostenpflichtig oder nicht?

Grundsätzlich gilt:

 

Die unmittelbare Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren und die Brandbekämpfung sind kostenfrei, hierbei handelt es sich um die ureigensten Aufgaben der Feuerwehr.

 

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg sieht aber auch bei freiwilligen Feuerwehren die Berechnung von Feuerwehreinsätzen vor.

So werden z. B. bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Einsatzursachen Kosten berechnet.

 

Auch bei Ereignissen, von denen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, werden die Einsatzkosten in Rechnung gestellt. Beispiele hierfür:

- Keller auspumpen

- Wohnungsöffnung (selbst ausgesperrt, Schlüssel vergessen usw.)

- Ölspurbeseitigung

- Fahrbahn reinigen

...

 

Was wird berechnet?

 

Es werden Stundensätze für die eingesetzten Geräte/Fahrzeuge und für die Einsatzkräfte berechnet.

 

WICHTIG:

Die Feuerwehrleute sind nach wie vor freiwillig und ehrenamtlich tätig, Sie bekommen für Ihre "Feuerwehrarbeit" und Ihren "Rund um die Uhr Dienst" nur eine geringe Aufwandsentschädigung!

 

Wo darf die Feuerwehr nicht tätig werden?

 

Auch wenn die Feuerwehr oft über die technischen Möglichkeiten und das erforderliche Wissen verfügt, darf sie nicht tätig werden, wenn es für die Ausführung der Arbeit gewerbliche Anbieter gibt.

 

So dürfen z. B. Arbeiten wie

 

... das Bergen von Pkw oder Lkw

... das Fällen von Bäumen

... das Reinigen von Dachrinnen

... das Vermieten einer Hebebühne (Drehleiter)

von der Feuerwehr nicht durchgeführt werden, um nicht mit gewerblichen Anbietern in Konkurrenz zu treten.

 

Quelle: FW Ochsenhausen

 

Startseite

Übersicht